Der stellvertretende Ortsbeauftragte (stv. OB)

Der stv. OB ist Leiter des Ortsverbands-Stabes und Abwesenheitsvertreter des OB. In seiner Abwesenheit nimmt er dessen Funktion und Aufgaben wahr.

Er ist verantwortlich für den inneren Dienst im OV, sowie für die Einsatzbereitschaft und Ausbildung des OV-Stabes.

Der stv. OB ist dem OB gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft des OV-Stabes bzw. des Leitungs- und Koordinierungstabes verantwortlich.

Zu diesem Zweck sorgt er unter anderem für die Ausbildung der Mitglieder des OV-Stabes. Der stv. OB stellt die materielle Einsatzbereitschaft des OV-Stabes jederzeit sicher. Der stv. OB ist auch verantwortlich für die Durchführung der dem OV-Stab übertragenen Einsatzaufgaben, indem er insbesondere:

o   die Alarmierung des LuK-Stabes OV sicherstellt,

o   die Einsatzbereitschaft der OV-Einheiten feststellt und dem OB meldet,

o   Einheiten/Teileinheiten anforderungs- und fachgerecht entsendet,

o   die Alarmierung, Nachalarmierung bzw. Ablösung von OV-Kräften sicherstellt,

o   Verbindung zum Anforderer/Bedarfsträger und ggf. zu den übergeordneten THW-LuK-Stäben aufnimmt,

o   entsendet die oder den Fachberater im Auftrag des OB,

o   die erforderlichen Einsatz- und Lagemeldungen in die THW-Struktur absetzt,

o   die Öffentlichkeitsarbeit auf OV-Ebene initiiert,

o   die OV-Logistik für die eigenen Kräfte und für ggf. beigestellte Einheiten regelt.

Bei Einsätzen übernimmt der stv. OB eine Stabsfunktion in dem LuK-Stab OV.

Der stv. OB koordiniert die Zusammenarbeit zwischen OV und Jugendgruppe.

nn.